AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE EMPFEHLUNG

Bei Interesse an einer Reservierung unserer Räumlichkeiten wird um Bekanntgabe des Veranstaltungsablaufes im Vorfeld gebeten.
Vor Erstellen eines unverbindlichen Angebotes ist ein Besichtigungstermin oft von großem Vorteil. Gemeinsam kann man vor Ort die Veranstaltung detailliert besprechen und Ideen austauschen.

1.TISCHRESERVIERUNGEN FÜR GRUPPEN IM RESTAURANT-BEREICH

Bei Tischreservierungen im Restaurant Bolena ab 5 Personen ist grundsätzlich eine
Anzahlung zu leisten - diesbezügliche Ausnahmen können per Mail vereinbart werden.

Bei Stornierung eines Tisches (ab 5 Personen) innerhalb von 96 Stunden vor dem ereinbarten Reservierungs-Zeitpunkt, behalten wir uns das Recht vor € 35,- Stornogebühren pro Person zu verrechnen. Gleiche Regelungen treten bei einem „No-Show“ ein.

2. TISCHRESERVIERUNGEN BEI BESONDEREN ANLÄSSEN & MENÜS

Bei Stornierungen im Restaurant Bolena zu besonderen Anlässen und/oder speziellen Menüs (insbesondere Valentinstag, Silvester, Chef’s Choice, Wiener Restaurantwoche und Genusswochen Menüs) innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Reservierungs-Zeitpunkt, behalten wir uns das Recht vor € 35,- Stornogebühren pro Person zu verrechnen. Die Art der Reservierung (telefonisch, schriftlich, online, Reservierungsportal etc.) ist dabei unerheblich. Gleiche Regelungen treten bei einem „No-Show“ ein.

3. NUTZUNGSDAUER DER RÄUMLICHKEITEN?

Stündliche Anmietung ist möglich, in diesem Fall beträgt die Mindestnutzungsdauer 3 Stunden. Es ist in jedem Fall die Sperrstunde einzuhalten. Das ungefähre Veranstaltungsende muss im Vorhinein bekanntgegeben werden, die Einhaltung ist wünschenswert.

4. WIE IST DER AUF – UND ABBAU GEREGELT?

Der Veranstalter/Mieter hat sich über den Zustand der Räumlichkeiten und deren Eignung für die beabsichtigte Verwendung ausreichend informiert. Der Zeitrahmen für Auf – und Abbauarbeiten ist mit dem Bolena im Voraus abzuklären und ist abhängig von der Verfügbarkeit der Räume. Die hierfür vorgesehenen Preise entnehmen Sie bitte dem Angebot.

Bei Überschreitung der vereinbarten Abbauzeiten ist das Bolena berechtigt, die Räumung der Aufbauten und deren Lagerung auf Kosten und Gefahr desMieters/Veranstalters durchführen zu lassen. Nach dem Abbau ist der ursprünglicheZustand wiederherzustellen. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung verursacht werden, hat der Mieter/Veranstalter dem Bolena zu ersetzen.

Der Mieter/Veranstalter ist verpflichtet, die beabsichtigte Installation von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen dem Bolena mitzuteilen und dessen Einwilligung einzuholen. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden.

Bei Anbringung von Dekoration müssen feuerpolizeiliche und sonstige Bestimmungen lt. Betriebsanlage eingehalten werden. Strafen, die aus Nichteinhaltung dieser Bestimmungen resultieren, werden voll vom Mieter/Veranstalter getragen. Sämtliche mit der Herstellung und dem Abbau verbundene Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters. Für beschädigtes oder abhanden gekommenes Dekorations-Material wird seitens des Bolena keine Haftung übernommen.

5. RESERVIERUNGSBESTÄTIGUNG

Durch Bestätigung per E-Mail oder Hinterlegung einer Kaution verpflichtet sich der Veranstalter/Mieter sich zur Anmietung der Räumlichkeiten und erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen vollinhaltlich an. Das Hinterlegen einer Kaution ist entweder mittels Banküberweisung oder mit schriftlicher, unterschriebener und abgestempelter Bestätigung zu belegen. Ab Zustellung einer Bestätigung per E-Mail gilt der vereinbarte Termin bereits als fix gebucht.

6. STORNO

Bei Stornierung auf Wunsch des Veranstalters/Mieters eines gebuchten Events können dem Mieter/Veranstalter Stornogebühren verrechnet werden.

Stornos:

- Ab Erhalt der Buchungsbestätigung per Mail: € 300,-

- bis 6 Wochen vor Ihrer Veranstaltung 50% des gebuchten Umsatzes

- bis 4 Wochen vor Ihrer Veranstaltung 75% des gebuchten Umsatzes

- bis 2 Wochen vor Ihrer Veranstaltung 100% des gebuchten Umsatzes in Rechnung gestellt.

Sollte bei Veranstaltungen keine genaue Summe absehbar sein so wird mit einem pro Kopfverbrauch von € 25,- abgerechnet, mindestens jedoch die per E-Mail schriftlich vereinbarte Mindestkonsumation. Die geplante Gästeanzahl wird der Erstinformation des Veranstalters entnommen. Bei Angaben zwischen zwei Werten wird ein Mittelwert herangezogen. Sind gar keine Angaben bzgl. geplanter Gästeanzahl zu entnehmen, wird von 60 Personen ausgegangen.

Stornierungen auf Grund von behördlichen Maßnahmen (z.B. Lock-Down) sind stets kostenlos für den Mieter/Veranstalter. In diesem Fall wird die Kaution gänzlich zurück erstattet und es fallen keine Stornogebühren an. Alternativ kann die Veranstaltung auf einen anderen Termin verschoben werden.

Abweichende Regelungen sind möglich aber in jedem Fall schriftlich festzuhalten.

7. GETRÄNKEABRECHNUNG

Falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde, werden die Getränke gemäß dem tatsächlichen Verbrauch in Rechnung gestellt. Der Veranstalter anerkennt die Bezifferung des Getränkeverbrauchs durch das Bolena, welche nach tatsächlichem Verbrauch erfolgt. Pauschalangebote sind möglich und individuell schriftlich zu vereinbaren.

8. VERANSTALTUNGEN NACH DEN VEREINBARTEN (VERANSTALTUNGS) ZEITEN

Je angefangener Stunde nach den vereinbarten Veranstaltungszeiten behalten wir uns vor, pro weitere Stunde bis zu € 150,- in Rechnung zu stellen. Abweichende Regelungen sind möglich und individuell zu vereinbaren.

9. VOM VERANSTALTER MITGEBRACHTE SPEISEN UND GETRÄNKE

Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung des Bolena. Von Seiten des Bolena wird dafür ein nach dem Ermessen festzulegender Pauschalbetrag / Stoppelgeld verrechnet.

10. MUSIKALISCHE DARBIETUNGEN

Sollte der Veranstalter während der Veranstaltung musikalische Darbietungen planen, so ist er verpflichtet, dem Bolena die Details rechtzeitig bekanntzugeben. Es müssen die Vorgaben lt. Betriebsanlage eingehalten werden.

11. BESCHILDERUNG

Für die Ankündigung der Veranstaltung durch Plakate; Flyer, Newsletter oder Wegweiser zum Bolena stellen wir gerne unser Logo zur Verfügung. Dieses ist auf Anfrage erhältlich, und darf nur als Originallogo und nach Absprache verwendet werden.

12. REINIGUNG

Grundsätzlich sind die Kosten für die End-Reinigung pauschal bei einer Buchung inkludiert. Umfassende Spezialreinigungen, sofern diese vom Bolena alsunumgänglich erachtet werden, werden gesondert verrechnet. Insbesondere inkludiert dies die Reinigung von ekelerregenden Stoffen (Erbrochenes, Fäkalien) sowie die Reinigung des Gehsteiges vor und neben dem Lokal.

Sollte eine Reinigung von diversen Gegenständen nicht möglich sein haftet der Veranstalter für sich und seine Gäste und trägt die vollen Kosten der Erneuerung bzw. der Neuanschaffung.

13. GESETZLICHE ABGABEN

Sämtliche Steuern, Gebühren, Abgaben, insbesondere die Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Veranstalters/Mieters. Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise.

14. BEWILLIGUNGEN

Behördlichen oder sonstigen Bewilligungen für die geplante Veranstaltung hat der Veranstalter/Mieter auf eigene Kosten und Gefahr selbst einzuholen und diese dem Bolena gegebenen falls vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen. Das Bolena ist diesbezüglich klaglos zu halten.

15. HÖHERE GEWALT

Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Streik, politischer Ereignisse oder sonstiger wichtiger Gründe, die vom Bolena weder vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind, nicht durchgeführt werden, sind Schadenersatzansprüche des Mieters/Veranstalters gegenüber dem Bolena welcher Art auch immer ausgeschlossen.

16. HAFTUNG UND SCHADENERSATZ

Der Mieter/Veranstalter haftet für Beschädigungen, die durch seine Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragter verursacht werden. Gegebenenfalls wird das Bolena den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Mieter/Veranstalter verlangen. Das Bolena haftet nur dann, wenn Schäden durch eigene Mitarbeiter vorsätzlich herbeigeführt wurden. Das Bolena übernimmt keinerlei Haftung bei Diebstahl, Abhandenkommen oder Beschädigung der vom Mieter/Veranstalter oder Dritten eingebrachten oder zurückgelassenen Güter, sowie Garderobe.

17. WERBUNG DES MIETERS/VERANSTALTERS

Werbemaßnahmen in Bild, Ton und Schrift bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Bolena.

18. FILMEN UND FOTOGRAFIEREN

Dem Mieter/Veranstalter ist es im Zuge der Veranstaltung gestattet, Filme, Fotografien, Zeichnungen oder sonstige Abbildungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen. Dem Bolena ist es gestattet, Filme und Fotografien, etc. in Abstimmung mit dem Veranstalter für eigene Werbezwecke anzufertigen.

19. DATENSCHUTZ

Der Mieter/Veranstalter erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die dem Bolena bekanntgegebenen persönlichen Daten des Mieters/Veranstalters verarbeitet und für die Zwecke der Direktwerbung im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen vom Bolena verwendet werden dürfen. Der Mieter/Veranstalter stimmt der Zusendung von Post zu Werbezwecken zu.

20. SCHRIFTLICHKEIT UND GEWOHNHEITSRECHT

Abänderungen, Ergänzungen und Zusätze bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Aus vorausgehenden Verträgen mit dem Bolena kann der Mieter/Veranstalter Rechte, welcher Art auch immer, nicht ableiten.

21. KÜNDIGUNG DURCH DAS BOLENA

Das Bolena ist berechtigt, mit sofortiger Wirkung und ohne detaillierte Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu beenden, insbesondere wenn:

• Die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet

• Der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet wird

• Im Falle höherer Gewalt

• Bei Privatveranstaltungen mindestens 48 Stunden vor Veranstaltung kein Zahlungsnachweis über eine Anzahlung lt. Angebot nachgewiesen werden kann. Keinesfalls ist der Veranstalter/Mieter zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus dem Titel der Beendigung berechtigt, es sei denn, die Vertragsauflösung erfolgte ohne Auflösungsgrund aus einem vorsätzlichen Verhalten eines Vertreters des Bolena.

22. RECHNUNGSLEGUNG

Wenn nicht anders vereinbart, wird die Rechnung zum Tag der Veranstaltung ausgestellt. Bei Pauschalangeboten wird die Rechnung grundsätzlich im Nachhinein per eMail als PDF versendet. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar. Bei Überschreitung des Zahlungszieles berechnen wir 14% pa Verzugszinsen.

23. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN GERICHTSORT ERFÜLLUNGSORT

Es kommt ausschließlich österreichisches Recht, mit Ausnahme der Kollisionsnormen, zur Anwendung. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Wien. Die Ungültigkeit einzelner Teilnahmebedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Vertrag wird deshalb nicht aufgelöst.